Standard-Schaltungen

QM Holzheizwerke® empfiehlt, wenn immer möglich Standardschaltungen zu verwenden. Wenn eine Standardschaltung gewählt wird, ist die Auslegung und Funktionsbeschreibung der Anlage besonders einfach: Berechnungen erfolgen in vorbereiteten Tabellen und Fragen zum Anlagekonzept können durch einfaches Ankreuzen beantwortet werden. Damit wird eine effiziente Qualitätssicherung möglich und Planungsfehler werden auf ein Minimum reduziert.

Für vertiefende Ausführungen siehe Publikationen Standard-Schaltungen Teil I (Band 2) und Standard-Schaltungen Teil II (Band 5) im Untermenu dieser Seite.

Grundsätze

Die Auswahl und Beschreibung der Standardschaltungen folgt acht zuvor festgelegten Grundsätzen:

  1. Je eine bewährte hydraulische Schaltung pro Anwendungsfall bei der Wärmeerzeugung.
  2. Wärmeerzeugung hydraulisch und regelungstechnisch beliebig erweiterbar. Eine Ausnahme wurde lediglich bei der monovalenten Holzheizungsanlage ohne Speicher gemacht, wo neben der regulären Lösung auch eine Minimallösung zugelassen ist, die jedoch nicht erweiterbar ist.
  3. Führungskessel und Folgekessel hydraulisch nicht festgelegt. Das heisst, für die Wärmeerzeugung werden ausschliesslich Parallel-Schaltungen verwendet (keine Serienschaltungen).
  4. Regelgrösse des Hauptreglers ist
    – für Anlagen ohne Speicher die Hauptvorlauftemperatur
    – für Anlagen mit Speicher der Speicherladezustand.
  5. Stellgrösse des Hauptreglers ist grundsätzlich der Sollwert der Feuerungsleistung des internen Holzkessel-Reglers, z. B. in der Sequenz Kessel 1 Zweipunkt – Kessel 1 stetig – Kessel 2 Zweipunkt – Kessel 2 stetig.
  6. Strikte druckdifferenzarme Kopplung hydraulischer Kreise. Das heisst, zwischen zwei hydraulischen Kreisen (je mit eigener Pumpe) befindet sich immer ein grosszügig dimensionierter Bypass («hydraulische Weiche»). 
  7. Alle Wärmeabnehmer-Schaltungen für möglichst tiefe Rücklauftemperatur
     – in der Zentrale mit druckdifferenzarmem Anschluss
    – an der Fernleitung mit druckdifferenzbehaftetem Anschluss.
  8. Einhaltung minimaler Ventilautoritäten:
    – Dreiwegeventile grösser 0,5
    – Durchgangsventile grösser 0,3